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ePayBL erneut im Finale des eGovernment Readers' Choice Award 2025

11. August 2025 | 5 min Lesedauer

Nach dem großen Erfolg im vergangenen Jahr darf sich ePayBL auch 2025 wieder über eine besondere Anerkennung freuen: Unsere Lösung ist erneut für den eGovernment Readers' Choice Award in der Kategorie ePayment nominiert und hat es bis ins Finale geschafft.

Bereits 2024 konnte ePayBL die Auszeichnung in Gold gewinnen – ein Beweis für die Leistungsfähigkeit, Innovationskraft und hohe Akzeptanz unserer Lösung im Bereich der elektronischen Bezahlverfahren der öffentlichen Verwaltung. Dass wir auch in diesem Jahr wieder im Finale stehen, zeigt die nachhaltige Bedeutung und Relevanz von ePayBL für Bürgerinnen, Bürger, Behörden und Unternehmen.

Die feierliche Preisverleihung findet am 25. September 2025 in Berlin statt. Bis dahin heißt es: Daumen drücken!

Wir bedanken uns herzlich bei allen, die ihre Stimme für ePayBL abgegeben und damit unsere Nominierung möglich gemacht haben.

ePayBL erneut im Finale des eGovernment Readers' Choice Award 2025

11. August 2025

ePayBL erneut für den eGovernment Award 2025 nominiert!

30. April 2025

ePayBL ist erneut für den eGovernment Readers’ Choice Award 2025 in der Kategorie ePayment nominiert – nach dem Gewinn des Gold-Awards im Jahr 2024. Die Fachzeitschrift eGovernment Computing vergibt diesen Preis jährlich auf Grundlage einer bundesweiten Leserumfrage. Die Nominierung würdigt ePayBL als zuverlässige und sichere Bezahlplattform für die öffentliche Verwaltung. Die Abstimmung läuft bis zum 30. Juli 2025.

Gold für ePayBL beim eGovernment Award 2024!

19. September 2024

Die Entwicklergemeinschaft ePayment Bund-Länder (ePayBL) wurde mit dem eGovernment Readers' Choice Award 2024 in Gold ausgezeichnet – in der Kategorie „ePayment“. Die Preisverleihung fand am 19. September 2024 in Berlin statt und würdigt herausragende Leistungen im Bereich der Verwaltungsdigitalisierung. Stellvertretend für die Entwicklergemeinschaft nahmen die Gründungsmitglieder Bund und Sachsen die Auszeichnung entgegen.